Im Jahr 2020 wurden über den Annex 1 zum Digitalpakt Schule Leihgeräte für Lernende beschafft.
Die Geräte können an einzelne Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden.
Die Geräte sind und bleiben im Eigentum des Schwalm-Eder-Kreises.
Die Geräte sind und bleiben im Eigentum des Schwalm-Eder-Kreises.
Aushändigung nur gegen Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung.
Die Entleiher haften für Schäden und Verlust.
Die Schule ist verpflichtet schriftlich unter Angabe einer Frist die Rückgabe zu verlangen.
Sollte nach zweimaliger Aufforderung keine Rückgabe stattfinden, so ist hier über dieses System eine Nachricht zu hinterlassen.